DSGVO

Es geht auch ohne WhatsApp
– die Alternativen

Nachstehend eine kleine Auflistung sinnvoller Alternativen zu WhatsApp. Unter dem Aspekt der Sicherheit stehen Confide und Signal an oberster Stelle, obwohl dies nicht der alphabetischen Reihenfolgen dieser Auflistung entspricht. 

Dieses präferieren resultiert aus der Tatsache, dass diese Messenger ganz oben auf der Liste der Messenger stehen, mit denen sich Mitarbeitern des Weißen Hauses nicht von ihrem Arbeitgeber erwischen lassen sollten.

Man kann grundsätzlich davon ausgehen – desto unbeliebter ein Messenger bei Behörden ist – desto sicherer ist er. Leider bedeutet Sicherheit nicht gleichzeitig eine Konformität bzgl. der DSGVO.

Signal wirbt; als derzeit einziger kostenlose Messenger, mit:
„…..eine sichere und DSGVO konforme Kommunikation….“.

Andere, siehe unten stehend, bieten kostenpflichtige „DSGVO konforme“ Alternativen an.

Hierzu auch lesenswert, die folgenden Artikel:

 

Vorab mein ganz persönliches Fazit zu diesem Thema:

In den schier unzähligen Vergleichen, Tests und Publikationen, diverser IT-Zeitschriften und Fachkundiger wird einem suggeriert, dass es sichere Messenger gibt. Wenn man sich etwas mit der Materie beschäftigt, stellt man jedoch fest – diese gibt es nicht.

Rechtlich sicher im Kontext zur DSGVO – ja, aber wirklich sicher….

End-zu-End Verschlüsslung bieten die meisten Messanger. Eine Transparenz hinsichtlich der Metadaten besteht jedoch nicht. Auch ist nicht nachvollziehbar, wie es sich mit den Geo-Daten verhält, kann man zum Beispiel bei Whatsapp die Übermittlung der Geo-Daten wirklich ausschalten oder nur deren Sichtbarkeit für andere?

Auch wird meist nur am Rande bemerkt, dass einige großartige Messenger so unbekannt sind, dass diese kaum einer verwendet, wodurch es wiederum keinen Sinn macht diese ernsthaft selbst zu verwenden.

Ganz pragmatisch gesehen sind Verbreitung, Haptik und die Möglichkeit diese auch via PC/Mac benutzen zu können die ausschlaggebenden Faktoren.

Da Sicherheit immer relativ zu bewerten ist und nichts wirklich zu 100% sicher ist, sollte man diesbezüglich die Kirche im Dorf lassen und sich mal ganz realistisch fragen, wie sicher muss ein Messenger für die eigenen Verhältnisse eigentlich sein? Welche Art von Nachrichten wird eigentlich verschickt? „Bitte bring noch einen Blumenkohl mit“, „Stehe im Stau – komme später“, „Ruf mal Chef an“ und Ähnliches fallen sicher nicht den Bereich dessen, was nur innerhalb einer Hochsicherheitsumgebung übermittelt werden sollte.

 


Confide

https://getconfide.com/

Kullo

https://www.kullo.net/de/

Signal

https://signal.org/

Zudem erfüllt Signal den nötigen technischen Standard für eine sichere und DSGVO konforme Kommunikation zwischen Dir und deinen Geschäftspartnern und Kunden.

Telegram

https://telegram.org/

Threema

https://threema.ch/de

Wire

https://wire.com/de/

Kategorie: Messenger

Bye bye WhatsApp

Ja, es gibt Zeitgenossen die ignorieren ganz bewusst diese Fakten,
getreu dem Motto das „nicht sein kann, was nicht sein darf“.

In diesem Kontext ist dies jedoch nicht als Hommage an den Dichter Christian Otto Josef Wolfgang Morgenstern zu werten, sondern als blinde Liebe zu einem Messengerdienst aus den USA, der sehr viele seiner Nutzer süchtig gemacht hat.

Seltsamerweise gehören diese Zeitgenossen zu derselben Spezies, die lieber stundenlang auf ihrem Smartphone rumtippen, als einfach mal fünf Minuten zu telefonieren, was bisher, solange man nicht hinterm Lenkrad gesessen hat, straflos möglich war.

Jetzt ist es ein Fakt – WhatApp ist nur zur 100%ig privaten Nutzung legal.

Hierzu zählt:

  • kein Verein
  • keine Firma
  • keine Kirche
  • und auch sonst keine Institution

– rein gar nichts was über die Familie hinausgeht.

Dem zur Folge – Bye bye WhatsApp, am besten noch heute Konto bei WhatsApp löschen und anschliessend deinstallieren.


Dies basiert auf der Tatsache dass in der DSGVO grundsätzlich alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist:

Erlaubt ist, gemäß Art. 2 DSGVO

(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

Dies ist völlig unverständlich, denn die DSGVO widerspricht sich hierbei selbst, da dies im Widerspruch zu ihrem Selbstzweck steht:

(1) Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht….

Ist schon etwas seltsam dass hier kein Schutzbedürfnis für „private Daten“ gesehen wird…


Fassen wir nochmals zusammen: Hat man, als nicht 100%ige Privatperson, nicht die Einwilligung jedes einzelnen Kontakts, noch eine entsprechende Lösung für das Problem der unzulässigen Datenverarbeitung durch WhatsApp auf dem Smartphone, muss man ab dem 25.05.2018 mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes rechnen.

Das dumme dabei – er gibt derzeit keine entsprechende technische Lösung für dieses Problem.


Ob hierbei jeder einzelne Kontakt als ein eigener Verstoß gewertet wird, ob die Gerichte dies genauso sehen und in welcher Höhe wirklich Bußgelder verhängt werden, ist derzeit völlig offen.

Es gibt im übrigen auch legale Alternativen zu WhatsApp….

…aber das ist ein eigenes Thema.


Siehe auch:

Kategorien: DSGVO, Messenger