Impressum erstellen

Impressum erstellen

Auch wenn diese Thema nicht direkt mit der DSGVO zu tun hat, auf Grund einigen Nachfragen auch zu diesem Thema einige Infos.

Eine jede Website sollte ein Impressum haben. Eine Website die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient – muss – eines  haben. Ein Impressum sorgt für Klarheit wer der Herausgeber ist und benennt den für diese Website Verantwortlichen.

Um ein solches zu erstellen gibt es Hilfen, die weiter unten in Form von Impressum-Generatoren aufgeführt sind.

 

Ein paar Anmerkungen:

Immer wieder findet man Websiten deren Impressum mit folgendem Satz beginnt:

Verantwortlich für den Inhalt nach §5 TMG

Immer wenn ich so etwas lese muss ich grinsen, das ist nämlich so nicht korrekt.

Im §5 des TMG steht davon nichts:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer

Da steht noch mehr drin, wovon das meiste jedoch zu speziell ist, empfehle dennoch den ganzen §5 des TMG mal vollständig zu lesen, schaden kann es nicht. Was jedenfalls nicht darin steht – das Wort „Verantwortlicher“. 🙂

Da der Begriff oder die Definitition „Verantwortlicher“ nicht im §5 TMG zu finden ist, ist der direkte Verweis auf selbiges falsch. Dieser Begriff ist jedoch zu finden im § 55 Abs. 2 RStV (Rundfunkstaatsvertrag).

Als einzige gefundene verlinkbare Quelle für selbigen bietet sich diesbezüglich die bayrische Staatskanzlei an, hier ist der § 55 Abs. 2 RStV auch vollständig zu finden.

 

§ 55 RStV – Informationspflichten und Informationsrechte

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
(2) 1Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.

2
Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist.3Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
3. voll geschäftsfähig ist und
4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.

 

Nach meiner Interpretation bedeutet dies:

  • Gemäß §5 muss der Herausgeber benannt werden, mit den vorstehend genannten Zusatzangaben.
  • Der Verantwortlich muss gemäß § 55 Abs. 2 RStV genannt werden.

 

Noch ein Hinweis:

Gemäß §1 des TMG müssen alle Websites „die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“ ein Impressum haben. Soweit eigentlich ganz logisch.

Dies bedeutet jedoch auch, dass alle Vereine, Clubs, Kirchen, usw. ein Impressum haben müssen.

Lesenswert hierzu:

Impressumspflicht gilt auch für Vereine

Links:

e-recht24.de/impressum-generator

Impressum-Generator